Immobilienbewertungen sind für viele Bereiche unseres Wirtschafts- und Rechtslebens sehr bedeutsam. Auf der Grundlage von Wertgutachten werden existenzielle Entscheidungen getroffen, beispielsweise bei Enteignungen für städtebauliche Zwecke, beim Kauf oder Verkauf von Objekten, bei unternehmerischen Investitionen, bei der Sachversicherung für Gebäude oder bei der Bestimmung der Beleihungsgrenze im Rahmen von Finanzierungen.
Warum ist der richtige Mietpreis so wichtig?
Ist Ihr angestrebter Mietpreis zu günstig oder bewegen Sie sich schon in Preisregionen des Wuchers? Eine falsche Einschätzung hat langfristige Folgen. Ist der Mietpreis zu niedrig angesetzt, verzichten Sie auf angemessene Mieteinnahmen, müssen aber trotzdem für die Instandhaltungskosten des Objekts aufkommen.
Ist er zu hoch angesetzt, wird es je nach Lage schwer geeignete Mieter zu finden. Die Immobilie steht meist über einen längeren Zeitraum leer und die Mieteinnahmen entfallen. Liegt die geforderte Miete über 50% der ortsüblichen Vergleichsmiete ist das ein Fall von „Mietwucher“. Bei solchen Miethöhen handeln Vermieter nach § 291 StGB gesetzwidrig, sie erwartet bei Nachweis eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe.
Unangemessene Miete
In Gebieten mit geringem Wohnungsangebot ist die Miethöhe schon als unangemessen hoch anzusehen, wenn sie 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dies ist nach §5 WiStG strafbar und Mieter haben nach § 823 Abs. 2 BGB das Recht, den übersteigerten Mietanteil zurückzufordern.
Mit einem Mietwertgutachten ermitteln wir die Höhe der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete für eine Wohnimmobilie. Sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter ist somit eine Grundlage vorhanden, über die Höhe der Miete zu verhandeln.
Mit unserem Leistungsangebot Mietwertgutachten bieten wir Ihnen hierzu professionelle und kompetente Unterstützung an:
Die Honorarpauschale für eine Mietwertgutachten richtet sich nach dem Objekt:
Mietwertgutachten nach § 588
ab 695,00 Euro
(incl. ges. MwSt.)
Unser Pauschalpreis bezieht sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien. Im Rahmen eines kostenlosen, unverbindlichen Erstgesprächs (Aufnahme der Ist-Situation, Klärung der Rahmenbedingungen usw.) wird der resultierende Aufwand ermittelt. Als Ergebnis erhalten Sie dann von uns, ein Angebot.
Bei der Marktwerteinschätzung handelt es sich um eine schnelle und kostengünstige Lösung für Kaufinteressenten und Verkäufer von Wohnimmobilien, außerhalb von rechtlichen Auseinandersetzungen. Beauftragungsanlass ist dabei die Kaufpreisfindung.
Beim Termin vor Ort beurteilt unserer Sachverständiger die Bausubstanz Ihrer Immobilie, fotodokumentiert und hält die wesentlichsten Merkmale Ihrer Immobilie fest. Bei der Erstellung des Marktwerteinschätzung konzentrieren wir uns auf das wesentliche, um den Immobilienwert zu ermitteln.
Mit unserem Leistungsangebot Marktwertermittlung bieten wir Ihnen hierzu professionelle und kompetente Unterstützung an:
Im Rahmen der Marktwerteinschätzung erbringen wir folgende Leistungen:
Marktwerteinschätzung
ab 295,00 €
(incl. ges. MwSt.)
Unser Pauschalpreis bezieht sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien. Der Gesamtzeitaufwand des Sachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt ca. 2 Stunden. Im Rahmen eines kostenlosen, unverbindlichen Erstgesprächs (Aufnahme der Ist-Situation, Klärung der Rahmenbedingungen usw.) wird der resultierende Aufwand ermittelt. Als Ergebnis erhalten Sie dann von uns, ein Angebot.
Die Verkehrswertermittlung ist eine sinnvolle kompakte Lösung, wenn Sie ein Schriftstück von einem Sachverständigen benötigen. Es wird auf einer vergleichbaren Basis wie das Verkehrswertgutachten erstellt, allerdings in manchen Teilen mit pauschalen Wertansätzen. Zugunsten der Kompaktheit wird auf eine aufwändige Datenrecherche mit individualisiertem und detailliertem Begründungsteil verzichtet, alle wesentlichen und notwendigen Angaben zum Grundstück und den baulichen Anlagen werden berücksichtigt.
Eine Verkehrswertermittlung eignet sich zur sicheren Bewertung um den Verkehrswert im Rahmen von Kauf und Verkaufsprozessen, die Erstellung von Vermögensübersichten, Erbauseinander-setzungen, Scheidungsangelegenheiten, in Vormundschaftsangelegenheiten, die Auflösung von Eigentümergemeinschaften, etc.
Im Rahmen der Erstellung einer Verkehrswertermittlung erbringen wir folgende Leistungen:
Die Honorarpauschale für eine Verkehrswertermittlung „Kurzgutachten” richtet sich nach dem Objekt:
Verkehrswertermittlung
495,00 €
zzgl. 0,1 % des errechneten Wertes,
zzgl. 95,- € je Recht / Belastung
(incl. ges. MwSt.)
Unser Pauschalpreis bezieht sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien. Der Gesamtzeitaufwand des Sachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt ca. 3 Stunden. Im Rahmen eines kostenlosen, unverbindlichen Erstgesprächs (Aufnahme der Ist-Situation, Klärung der Rahmenbedingungen usw.) wird der resultierende Aufwand ermittelt. Als Ergebnis erhalten Sie dann von uns, ein Angebot.
Durch das Verkehrswertgutachten wird eine objektive und neutrale Ermittlung des Verkehrswerts durchgeführt. Dieser wird im Sinne des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) ermittelt und orientiert sich ebenso an den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie der Wertermittlungsrichtlinien (WertR). Das Gutachten spiegelt den stichtagsbezogenen Verkehrswert (d.h. Marktwert) eines Bewertungsobjektes wider.
Umfangreiche Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) dienen der gerichtsfesten Wertermittlung und werden in Rahmen von Rechtliche Auseinandersetzung, Erzwungene Vermögensaufteilung, Wertermittlung für steuerliche oder für Bilanzierungszwecke, Zwangversteigerungen oder Enteignungen gefertigt.
Im Rahmen der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erbringen wir folgende Leistungen:
ab
1200,00 €
zzgl. 0,1 % des errechneten Wertes,
zzgl. 250,- € je Recht / Belastung
(incl. ges. MwSt.)
Zuschläge wegen erhöhten Aufwands:
a) wenn Unterlagen gesondert erstellt werden müssen
oder unfangreiche Recherchen für die Bewertung erforderlich sind.
Zuschlag bis 300,- €
b) wenn besondere Gegebenheiten zu berücksichtigen sind (z.B. Denkmalschutz, Mietrecht, Erbbaurecht usw.).
Zuschlag bis 500,- €
Im Rahmen eines kostenlosen, unverbindlichen Erstgesprächs (Aufnahme der Ist-Situation, Klärung der Rahmenbedingungen usw.) wird der resultierende Aufwand ermittelt. Als Ergebnis erhalten Sie ein dann von uns ein Angebot.
In manchen Fällen genügt eine Werteinschätzung, rein auf Basis vorliegender Informationen und ohne Ortsbegehung durch einen Gutachter. Es handelt sich bei diesem Angebot um eine echte individuelle und von einem Sachverständigen durchgeführte Wertermittlung zur Einschätzung des Immobilienwertes.
Diesen Service bieten wir nur an für:
Im Rahmen der Kreditevergabe, führen wir für Sie finanzierungsbegleitende Objektbesichtigungen nach dem BelWertV (Außen- und Innenbesichtigungen) durch.
Bei der Außenbesichtigungen erhalten Sie
eine Umfeldbeschreibung
mindestens 6 aussagefähige Fotos, im Regelfall bis zu 10 Fotos
Dokumentation von erkennbaren zum Objekt zugehörigen Bestandteile (Garage, Carport etc.)
Gebäudebeschreibung nach einer äußerer Inaugenscheinnahme
Bei der Außen- und Innenbesichtigungen erhalten Sie
Innenbesichtigungen (inkl. Außenbesichtigung)
eine Umfeldbeschreibung mindestens 6 aussagefähige Fotos, im Regelfall bis zu 10 Fotos von Außen
mindestens 6 aussagefähige Fotos, im Regelfall bis zu 10 Fotos von Innen
Gebäudebeschreibung von außen und innen mit Feststellung offensichtlicher Mängel.
Gerne stehen wir Kreditinstituten für Anfragen zur Verfügung.